Ob Parkplatzrempler oder Vorfahrtsmissachtung: absolut ärgerlich sind solche Schäden allemal! Und teuer ohnehin. Wer einen Unfall verursacht, muss aber für den Schaden haften, denn: Laut Gesetz darf der Geschädigte eines Unfalles nach dem Unfall nicht schlechter gestellt sein als vor dem Crash.
Wir begutachten den Schaden entweder dort, wo das beschädigte Fahrzeug steht, oder, bei schwereren Schäden, bringen wir Ihr Fahrzeug in eine unserer Prüfstellen. Denn wir wollen nicht den geringsten Schaden übersehen! Es wäre doch schlimm, wenn sich später herausstellt, dass Schaden und Wertverlustviel größer waren, als eine oberflächliche Betrachtung ergeben hat.
Alle unsere Erkenntnisse fließen in das Schadengutachten ein. Unterm Strich ergibt sich daraus, wie teuer die Wiederherstellung des Fahrzeugzustandes von vor dem Unfall wäre, oder ob sich eine Reparatur, überhaupt lohnt.
Übrigens: Die freie Wahl des Gutachters ist Ihr gutes Recht! Die Gutachterkosten gehören dabei ebenso zur Schadenssumme wie die Kosten für einen Leihwagen. Sie müssen also keine Angst haben, auf den Gutachterkosten sitzen zu bleiben.